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   BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 92/15   

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https://dejure.org/2016,11096
BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 92/15 (https://dejure.org/2016,11096)
BAG, Entscheidung vom 17.03.2016 - 6 AZR 92/15 (https://dejure.org/2016,11096)
BAG, Entscheidung vom 17. März 2016 - 6 AZR 92/15 (https://dejure.org/2016,11096)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Zumutbarkeit eines Weiterbeschäftigungsangebots

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Zumutbarkeit eines Weiterbeschäftigungsangebots

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 1 TVG, § 10 Abs 1 SGB 2
    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Zumutbarkeit eines Weiterbeschäftigungsangebots

  • IWW

    § 10 Abs. 1 SGB II, § 140 SGB III, Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 GG, Art. 6 GG, Art. 3 GG, Art. 9 Abs. 3 GG, § 1 Abs. 3 KSchG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 241 Abs. 2 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Begriff der zumutbaren anderweitigen Verwendung i.S. von § 1 Nr. 3 ff. KSch TV

  • Betriebs-Berater

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Zumutbarkeit eines Weiterbeschäftigungsangebots

  • bag-urteil.com

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Zumutbarkeit eines Weiterbeschäftigungsangebots

  • rewis.io

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Zumutbarkeit eines Weiterbeschäftigungsangebots

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht öffentlicher Dienst; Tarifauslegung - Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich; Zumutbarkeit eines Weiterbeschäftigungsangebots

  • rechtsportal.de

    Begriff der zumutbaren anderweitigen Verwendung i.S. von § 1 Nr. 3 ff. KSch TV

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überbrückungsbeihilfe für Zivilbeschäftigte nach dem TV SozSich - und die Zumutbarkeit eines Weiterbeschäftigungsangebots

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Zumutbarkeit eines Weiterbeschäftigungsangebots

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 1267
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 15.01.2015 - 6 AZR 646/13

    Strukturausgleich gemäß § 12 TVÜ-Bund bei Bewährungsaufstieg vor Überleitung

    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 92/15
    Sie sind nicht verpflichtet, die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 734/09 - Rn. 16; 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 26, BAGE 134, 160; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 20 f., BAGE 129, 93; vgl. zu Art. 3 GG BAG 15. Januar 2015 - 6 AZR 646/13 - Rn. 32; vgl. zu familienbezogenen Vergütungsbestandteilen: BAG 9. Juni 2011 - 6 AZR 867/09 - Rn. 23; 30. Oktober 2008 - 6 AZR 682/07 - Rn. 28, BAGE 128, 210).

    Eine Verletzung arbeitsvertraglicher Rücksichtnahmepflichten (§ 241 Abs. 2 BGB) oder der Grundsätze von Treu und Glauben (vgl. hierzu BAG 15. Januar 2015 - 6 AZR 646/13  - Rn. 34 ) ist nicht gegeben.

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 783/13

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 92/15
    Dieser gewährt den bei den ausländischen Streitkräften beschäftigten Arbeitnehmern eine besondere soziale Sicherung (vgl. hierzu BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 687/14 - Rn. 22 mwN; 26. März 2015 - 2 AZR 783/13 - Rn. 29) .

    Erst wenn ein solcher nicht zur Verfügung steht, ist nach § 4 Ziff. 2 Buchst. c SchutzTV ein zumutbarer Arbeitsplatz anzubieten, wobei sich die Zumutbarkeit gemäß § 4 Ziff. 4 Buchst. b SchutzTV an der Vergütung dieses Arbeitsplatzes ausrichtet (vgl. zu § 4 SchutzTV: BAG 26. März 2015 - 2 AZR 783/13 - Rn. 42; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 552/11 - Rn. 31 ff.).

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 552/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 92/15
    Danach ist auch das Kündigungsschutzgesetz anzuwenden (BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 552/11 - Rn. 22 f.) .

    Erst wenn ein solcher nicht zur Verfügung steht, ist nach § 4 Ziff. 2 Buchst. c SchutzTV ein zumutbarer Arbeitsplatz anzubieten, wobei sich die Zumutbarkeit gemäß § 4 Ziff. 4 Buchst. b SchutzTV an der Vergütung dieses Arbeitsplatzes ausrichtet (vgl. zu § 4 SchutzTV: BAG 26. März 2015 - 2 AZR 783/13 - Rn. 42; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 552/11 - Rn. 31 ff.).

  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 687/14

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich

    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 92/15
    Dieser gewährt den bei den ausländischen Streitkräften beschäftigten Arbeitnehmern eine besondere soziale Sicherung (vgl. hierzu BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 687/14 - Rn. 22 mwN; 26. März 2015 - 2 AZR 783/13 - Rn. 29) .

    Dessen Voraussetzungen unterscheiden sich zwar von denen des TV SozSich (BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 687/14 - Rn. 23) .

  • BAG, 18.05.2000 - 6 AZR 879/98

    Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich

    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 92/15
    Es handelt sich um eine statische Verweisung im Sinne einer abschließenden Regelung (BAG 18. Mai 2000 - 6 AZR 879/98 - zu II 1 der Gründe) .

    Danach liegt eine zumutbare Verwendung auch dann vor, wenn der Arbeitnehmer auf dem neuen Arbeitsplatz nur befristet weiterbeschäftigt werden kann (BAG 18. Mai 2000 - 6 AZR 879/98 - zu II 1 der Gründe) .

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 92/15
    Wegen seines Schutzcharakters gegenüber der Gestaltungsmacht des Arbeitgebers greift der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nur dort ein, wo der Arbeitgeber durch gestaltendes Verhalten ein eigenes Regelwerk bzw. eine eigene Ordnung schafft, nicht hingegen bei bloßem - auch vermeintlichem - Normenvollzug (BAG 19. November 2015 - 6 AZR 581/14 - Rn. 47 mwN; 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 20) .
  • BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 96/08

    Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats -

    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 92/15
    Er ist zugleich Anspruchsgrundlage und Schranke der Rechtsausübung (BAG 18. Mai 2010 - 1 ABR 96/08 - Rn. 17; vgl. auch 8. Dezember 2015 - 3 AZR 141/14 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 141/14

    Waisenrente - Änderung einer Ermessensentscheidung - Nachranggrundsatz

    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 92/15
    Er ist zugleich Anspruchsgrundlage und Schranke der Rechtsausübung (BAG 18. Mai 2010 - 1 ABR 96/08 - Rn. 17; vgl. auch 8. Dezember 2015 - 3 AZR 141/14 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 581/14

    Stellenzulage für Fachleiter in der Lehrerausbildung nach Thüringer

    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 92/15
    Wegen seines Schutzcharakters gegenüber der Gestaltungsmacht des Arbeitgebers greift der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nur dort ein, wo der Arbeitgeber durch gestaltendes Verhalten ein eigenes Regelwerk bzw. eine eigene Ordnung schafft, nicht hingegen bei bloßem - auch vermeintlichem - Normenvollzug (BAG 19. November 2015 - 6 AZR 581/14 - Rn. 47 mwN; 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 20) .
  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug -

    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 92/15
    Würde es sich bei dem Schreiben dagegen um eine sog. atypische Willenserklärung handeln, so wäre deren Auslegung zwar vorrangig Sache des Tatsachengerichts und in der Revision nur in Grenzen nachprüfbar (vgl. hierzu BAG 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 30, BAGE 149, 144) .
  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1067/12

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung im Anschluss an eine vorübergehende

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 512/12

    Stufenzuordnung nach Betriebsübergang - zwischenzeitliche Beschäftigung außerhalb

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 966/08

    Vergleichsentgelt - Neuberechnung - Wehrdienst des Sohnes

  • BAG, 30.10.2008 - 6 AZR 682/07

    Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-VKA

  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 993/12

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Einstellung der Zahlung bei

  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 734/09

    Besitzstandszulage gemäß § 11 TVÜ-VKA nach Unterbrechung des Kindergeldanspruchs

  • BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 867/09

    Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-Bund

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2014 - 8 Sa 369/14

    Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe - Tarifvertrag zur sozialen Sicherung der

  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 167/74

    Arbeitsverhältnis: Begriff der "zumutbaren anderweitigen Verwendung" in § 2 Nr. 3

  • BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 13/97
  • BAG, 18.05.2017 - 8 AZR 74/16

    Benachteiligung und Belästigung iSd. AGG - Ausschlussfrist

    Deren Auslegung ist vorrangig Aufgabe des Tatsachengerichts (vgl. BAG 24. August 2016 - 5 AZR 129/16  - Rn. 20 , BAGE 156, 157; 17. März 2016 -  6 AZR 92/15  - Rn. 32 ) .
  • BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 364/16

    Beschäftigungszeit iSv. § 34 Abs. 3 TV-L

    Sie sind nicht verpflichtet, die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (vgl. BAG 22. September 2016 - 6 AZR 432/15 - Rn. 22; 17. März 2016 - 6 AZR 92/15  - Rn. 24 ) .
  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 430/15

    Ordentliche Kündigung eines durch "CRO-Vertrag" begründeten Rechtsverhältnisses

    Die Auslegung atypischer Erklärungen ist vorrangig Aufgabe des Tatsachengerichts (vgl. BAG 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 - Rn. 20; 17. März 2016 - 6 AZR 92/15 - Rn. 32) .

    In diesem Fall wäre die Auslegung des Berufungsgerichts in vollem Umfang nachzuprüfen (vgl. BAG 17. März 2016 - 6 AZR 92/15 - aaO; 17. Januar 2008 - 2 AZR 902/06 - Rn. 37 mwN, BAGE 125, 274) .

  • BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 591/16

    Mindestlohn - Vergütung von Bereitschaftszeiten

    Diese Gleichbehandlung ist angesichts des weiten Gestaltungsspielraums der Tarifvertragsparteien bei der Lohnfindung (vgl. BAG 17. März 2016 - 6 AZR 92/15 - Rn. 24 mwN) nicht zu beanstanden, zumal nach § 13 Abs. 3 Satz 2 DRK-RTV Bereitschaftsdienst nur angeordnet werden darf, wenn zu erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegen.
  • BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 790/16

    Stufenzuordnung bei Überleitung in die Entgeltordnung zum TV-L

    Wegen seines Schutzcharakters gegenüber der Gestaltungsmacht des Arbeitgebers greift der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nur dort ein, wo der Arbeitgeber durch gestaltendes Verhalten ein eigenes Regelwerk bzw. eine eigene Ordnung schafft, nicht hingegen bei bloßem - auch vermeintlichem - Normenvollzug (BAG 17. November 2016 - 6 AZR 487/15 - Rn. 37; 17. März 2016 - 6 AZR 92/15 - Rn. 38 mwN) .
  • BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 321/15

    Verkürzung der Stufenlaufzeit - Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht

    Selbst wenn der Geschäftsführerin insoweit ein Rechtsirrtum unterlaufen sein sollte, läge ein Fall des vermeintlichen Normen- bzw. Weisungsvollzugs vor, der die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausschließt (vgl. BAG 17. März 2016 - 6 AZR 92/15 - Rn. 38) , weil es dann an einer subjektiv freiwillig gesetzten Regel fehlt (vgl. BAG 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 76; Creutzfeldt aaO S. 29 f.) .
  • BAG, 04.08.2016 - 6 AZR 237/15

    Vergütung einer stellv. Schulleiterin in Thüringen

    Der Beklagte könnte dann zur Herstellung der Gleichbehandlung gezwungen sein, diese Zulage auch für die fragliche Stelle in P zu gewähren, wenn keine besonderen Gründe dagegen sprechen (vgl. zum Gleichbehandlungsgrundsatz BAG 17. März 2016 - 6 AZR 92/15 - Rn. 38 mwN) .
  • BAG, 22.09.2016 - 6 AZR 432/15

    Besitzstandszulage nach § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA bei Unterbrechung der

    Sie sind auch nicht gehalten, durch tarifliche Regelungen zum besonderen Schutz von Ehe und Familie beizutragen (vgl. BAG 17. März 2016 - 6 AZR 92/15 - Rn. 24) .

    Sie sind nicht verpflichtet, die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (vgl. nur BAG 17. März 2016 - 6 AZR 92/15 - Rn. 24; 14. April 2011 - 6 AZR 734/09 - Rn. 16 ) .

    Der Schutzauftrag aus Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG richtet sich nicht an die Tarifvertragsparteien, sondern an den Staat (vgl. BAG 17. März 2016 - 6 AZR 92/15 - Rn. 24 mwN und Rn. 26) .

  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZN 835/16

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich

    Entgegen den Ausführungen auf S. 58 f. der Beschwerdebegründung folgt aus dem weit gefassten Zumutbarkeitsbegriff des § 2 Ziff. 3 Satz 2 TV SozSich iVm. § 1 Ziff. 3 ff. KSch TV und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt 17. März 2016 - 6 AZR 92/15 - Rn. 18 f.) nichts anderes.

    Darum sollen sie eher weiter entfernt tätig werden müssen, als aus dem Arbeitsprozess ausscheiden (BAG 17. März 2016 - 6 AZR 92/15 - Rn. 19) .

  • BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 487/15

    Eingruppierung eines an einem Gymnasium als Lehrer beschäftigten

    Wegen seines Schutzcharakters gegenüber der Gestaltungsmacht des Arbeitgebers greift der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nur dort ein, wo der Arbeitgeber durch gestaltendes Verhalten ein eigenes Regelwerk bzw. eine eigene Ordnung schafft (BAG 17. März 2016 - 6 AZR 92/15 - Rn. 38 mwN) .
  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 44/18

    Höhergruppierungsgewinn - Anrechnung auf persönliche Zulage

  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 603/15

    Aufstieg einer in einer Mensa beschäftigten Küchenhilfe in die Stufe 6 der

  • BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 286/19

    Überbrückungsbeihilfe TV SozSich - Teilrente - Änderung der Hinzuverdienstgrenzen

  • BAG, 05.09.2019 - 6 AZR 455/18

    Überbrückungsbeihilfe - zumutbares Angebot - Sicherungsfall

  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 605/15

    Aufstieg einer in einer Mensa beschäftigten Küchenhilfe in die Stufe 6 der

  • BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 381/19

    Überbrückungsbeihilfe TV SozSich - Teilrente - Änderung der Hinzuverdienstgrenzen

  • LAG Köln, 02.08.2019 - 10 Sa 674/18

    Voraussetzungen der Eingruppierung einer als Arbeitsvermittlerin in einem

  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 604/15

    Aufstieg einer in einer Mensa beschäftigten Küchenhilfe in die Stufe 6 der

  • LAG Nürnberg, 19.07.2018 - 5 Sa 51/18

    Überbrückungsbeihilfe bei Stationierungsstreitkräften

  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.12.2020 - 8 Sa 251/18

    Anrechnung von Tätigkeitszeiten - Übergangsversorgung - Tarifvertragsauslegung

  • LAG Hamm, 01.06.2022 - 2 Sa 1521/21

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich eines Anspruchs auf Zahlung

  • LAG Hamm, 01.06.2022 - 2 Sa 1208/21

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich eines Anspruchs auf Zahlung

  • LAG Nürnberg, 31.07.2018 - 5 Sa 51/18

    Unbegründeter Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe eines bei den

  • LAG Hamm, 01.06.2022 - 2 Sa 1258/21

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich eines Anspruchs auf Zahlung

  • LAG Hamm, 01.06.2022 - 2 Sa 5/22

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich eines Anspruchs auf Zahlung

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